Was ist passiert?
Am 10.07.2026 wurden das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom deutschen Bundestag beschlossen. Hintergrund ist die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenkassen. Diese ist nicht allein durch steigende Behandlungskosten entstanden, sondern auch durch politische Fehlplanungen, eine unzureichende Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und einen teilweise fragwürdigen Umgang mit Beitragsgeldern. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mindestens 170 Millionen Euro durch riskante Immobilieninvestitionen verloren haben.
Mit dem Gesetz sollen nun weitere starke Beitragserhöhungen verhindert werden. Das hat einige Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte und die Leistungserbringer im GKV-System:
- Zuzahlungen werden um 50 Prozent erhöht. Das betrifft beispielsweise Medikamente, Heilmittel und Krankenhausbehandlungen. Die bisherigen Belastungsgrenzen bleiben bestehen: Für chronisch kranke Menschen liegt sie weiterhin bei einem Prozent, für andere Versicherte bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner*innen wird eingeschränkt. Für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Partner*innen soll künftig ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent erhoben werden. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Eltern jüngerer Kinder, pflegende Angehörige sowie Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen.
- Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr persönlich anschreiben. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen, Versicherte müssen sich künftig aber selbst über Beitragserhöhungen informieren. Verbraucherschützer*innen warnen, dass das Sonderkündigungsrecht dadurch faktisch entwertet werden könnte.
Was bedeutet das für die psychotherapeutische Versorgung?
Besonders hart trifft das Gesetz die ambulante Psychotherapie. Einzelne Leistungen werden gestrichen, die übrigen psychotherapeutischen Leistungen sollen künftig aus einem begrenzten Budget bezahlt werden. Das bedeutet voraussichtlich, dass Psychotherapeut*innen für die gleiche Arbeit deutlich weniger verdienen werden.
Wie stark die Kürzungen ausfallen und ob sich eine Kassenpraxis – insbesondere auch das Angebot von Gruppentherapien – unter diesen Bedingungen noch wirtschaftlich betreiben lässt, ist derzeit unklar. Viele Fachverbände warnen bereits davor, dass Therapieangebote reduziert werden könnten, weniger neue Patient*innen aufgenommen werden und die Wartezeiten weiter steigen.
Im September soll es hoffentlich nähere Informationen zur konkreten Umsetzung geben. Ich würde an dieser Stelle sehr gerne Entwarnung geben. Tatsächlich mache ich mir jedoch selbst große Sorgen um die Zukunft meiner Praxis und um die psychotherapeutische Versorgung insgesamt.
Aktiv werden
Wer die Möglichkeit dazu hat, kann sich direkt an politische Entscheidungsträger*innen wenden. Besonders sinnvoll ist eine persönliche Nachricht an die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises. Diese finden Sie über die Wahlkreissuche auf der Internetseite des Deutschen Bundestags, indem man dein eigenen Wohnort oder die Postleitzahl eingibt.
Auch eine Nachricht an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, an Mitglieder des Gesundheitsausschusses oder an die gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Parteien kann sinnvoll sein. Entscheidend ist dabei nicht, einen perfekten politischen Brief zu schreiben. Besser ist ein Schreiben aus der persönlichen Perspektive:
- Warum war oder ist Psychotherapie für mich oder meine Angehörigen wichtig?
- Wie lange musste ich auf einen Therapieplatz warten?
- Was wäre ohne die Behandlung vermutlich passiert?
- Welche Folgen hätte es für mich, wenn Therapieplätze künftig noch knapper würden?
- Warum sollte Psychotherapie für alle Versicherten zugänglich bleiben und nicht vom eigenen Einkommen abhängen?
Kurze, persönliche Nachrichten sind oft wirkungsvoller als vorformulierte Massenmails. Dabei gerne sachlich, aber deutlich sein und konkret darum bitten, sich für den Erhalt einer wohnortnahen und wirtschaftlich tragfähigen psychotherapeutischen Versorgung sowie für eine Nachbesserung des Gesetzes einzusetzen.
