Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Neurodivergenz-Diagnostik!
Zusendung von Unterlagen
Für die Übermittlung Ihrer ausgefüllten Unterlagen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung – von pragmatisch bis besonders sicher:
- Per E-Mail: Sie können die Dateien direkt als Anhang per E-Mail an mich senden.
- Per E-Mail mit Passwortschutz: Wenn Sie Ihre Dateien zusätzlich schützen möchten, können Sie diese mit einem Passwort versehen. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Format: Erster Buchstabe Ihres Nachnamens + Geburtsdatum (TTMMJJ, ohne Punkte). Beispiel: Herr Müller, geboren am 01.01.2003 → Passwort: M010103
- Über Epikur: Wenn Sie den Upload lieber über mein Praxisverwaltungssystem Epikur durchführen möchten, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Ich sende Ihnen dann einen Verbindungscode, den Sie bestätigen müssen. Erst nach Ihrer Bestätigung kann ich die entsprechenden „Aufgaben“ freischalten, über die Sie Ihre Dokumente verschlüsselt und datenschutzkonform hochladen können. Bitte geben Sie mir vorher Bescheid, wie viele Einzeldateien Sie übermitteln möchten (bitte maximal 10 Dateien)
- Per Post: Selbstverständlich können Sie mir Ihre Unterlagen auch postalisch zusenden.
Kosten für gesetzlich Versicherte (keine psychotherapeutische Parallelbehandlung)
Für gesetzlich Versicherte ohne psychotherapeutische Parallelbehandlung entstehen keine Kosten für die Diagnostik und den Kurzbefund. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht wird nicht von der Krankenkasse übernommen und kostet 150 €. Sende Sie mir bitte innerhalb von 2 Wochen nach Buchung Ihres Termins den Diagnostikvertrag zu (gerne per Mail). Anschließend bestätige ich Ihren Termin und Sie erhalten Zugang zu den Testverfahren.
Kosten für gesetzlich Versicherte (während laufender Psychotherapie)
Wenn Sie sich aktuell bereits in einer ambulanten Psychotherapie bei einer*einem anderen Psychotherapeut*in befinden übernimmt Ihre Krankenkasse nicht automatisch die (vollständigen) Kosten für eine zusätzliche Diagnostik.
Ihre Möglichkeiten:
- Kostenklärung: Sie können vorab mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten für eine zusätzliche Diagnostik übernimmt (siehe Tipps unten). Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen und bringen Sie die Bestätigung zum Termin mit.
- Keine Klärung der Kostenübernahme: Wenn Sie keine Kostenübernahmebestätigung einholen möchten oder Ihre Krankenkasse Ihnen keine Bestätigung ausstellt, kann die Abrechnung zunächst regulär über ihre Krankenkasse erfolgen. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten im Nachhinein nicht anerkennen, kann sie die gezahlten Beträge bis zu drei Jahre nach der Diagnostik von der Therapeutin zurückfordern. In diesem Fall wird Ihnen der entsprechende Betrag nachträglich in Rechnung gestellt.
- Selbstzahlerleistung: Wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt, kann die Diagnostik als Selbstzahlerleistung (Privatleistung) durchgeführt werden. Über die Kosten informiere ich Sie gerne vorab.
Hinweis: Sollten Sie im Anschluss an die Diagnostik eine Gruppentherapie in meiner Praxis beginnen, treten in der Regel keine Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse auf.
Tipps für die Kostenklärung:
- Begründung: Bitten Sie Ihre*n aktuellen Therapeut*in um eine kurze schriftliche Bestätigung, dass die fachliche Qualifikation für die von Ihnen vermutete Diagnose (z. B. ADHS oder ASS) nicht gegeben ist.
- Gruppentherapie: Falls für Sie eine Gruppentherapie bei mir in Frage kommt, können Sie dies der Krankenkasse mitteilen. Häufig erleichtert eine mögliche Weiterbehandlung in Gruppentherapie die Kostenübernahme der Diagnostik.
- Abrechnungsziffern: Gegebenenfalls können Sie Ihrer Krankenkasse darüber informieren, dass folgende Ziffern abgerechnet werden: 3×35151 (Psychotherapeutische Sprechstunden), 1×35140 (Biografische Anamnese), 32×35600 (Testverfahren, standardisierte), bei komplexen Fällen zusätzlich bis zu 4×35150 (Probatorische Sitzungen).
Sende Sie mir bitte innerhalb von 2 Wochen nach Buchung eines Termins den Diagnostikvertrag zu (gerne per Mail). Anschließend bestätige ich Ihren Termin und Sie erhalten Zugang zu den Testverfahren.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich ohne vorherige Klärung der Abrechnung Ihren Termin nicht bestätigen kann.
Kosten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Kombination mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern, die seit dem 1. Juli 2024 gelten.
Für Privatversicherte und Beihilfeberichtigte erstelle ich gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse prüfen können. Als Selbstzahler*in erhalten Sie ebenfalls einen Kostenvoranschlag.
Sende Sie mir bitte innerhalb von 2 Wochen nach Buchung Ihres Termins den Diagnostikvertrag zu (gerne per Mail). Anschließend bestätige ich Ihren Termin und Sie erhalten Zugang zu den Testverfahren.
